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21.07.2004 21:49:53 / newsbyteNews |
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Während andere europäische Staaten noch zögern, wurden nun in Frankreich Gesetze verabschiedet, die die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte ermöglichen. Die französische Version der Gesundheitskarte wird “carte vitale 2“ genannt und soll die Mehrfachverschreibung von Medikamenten verhindern, auf tödliche Medikamentenkombinationen aufmerksam machen und zur Eindämmung der vielen unnötigen Arztbesuche beitragen. Dabei kann man über das Internet serverseitig eine zentrale Patienten- und Rezeptdatei einsehen und die nötigen Daten abrufen. Gespeichert sind, wie es auch im europäischen Reisepass eingeführt werden soll, nur biometrische ID-Merkmale wie Fingerabdruck und Gesichtserkennung. So soll der behandelnde Arzt auch ohne eine Internetverbindung die wichtigsten Daten erfassen können.
Die neue Version soll anders wie die alte Gesundheitskarte “carte vitale 1“ absolut fälschungssicher sein, damit will man Missbrauch verunmöglichen. Ähnlich wie in anderen Staaten soll der Bürger dem Arzt die Einsicht auf seine serverseitigen Daten ohne Angabe eines Grundes verweigern können, was aber lautstark von Datenschützern kritisiert wird. Denn wenn der Patient die Erlaubnis zur Einsicht nicht erteilt, hat er mit Kürzungen von Krankenkassen-Zuschüssen zu rechnen. Mit der “carte vitale 2“ wird auch eine Praxisgebühr von einem Euro eingeführt, die der Patient bei jedem Arztbesuch zu entrichten hat. (hoe)
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