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Datum: |
09.07.2004 08:43:15 / newsbyteNews |
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Im Mannesmann-Prozess haben die Verteidiger gestern in ihrem Plädoyer für den Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann einen Freispruch gefordert und alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück gewiesen. Weder zivil- noch strafrechtlich hat sich Ackermann nach Meinung der Anwälte etwas zu schulden kommen lassen. Die umstrittenen Pensionszahlungen und Prämien waren formell und inhaltlich rechtmässig. Es gibt keine Hinweise, dass die Firma Mannesmann einen Schaden erlitt, deshalb komme eine Verurteilung gar nicht in Frage. Die Staatsanwälte hatten letzte Woche im eigenen Abschluss-Statement zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert.
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