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Bereits 43 Nominationen für 5. Schweizer Big Brother Awards

In der Schweiz findet der Wettbewerb dieses Jahr bereits zum fünften Mal statt. Die Nomination der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch das Publikum. Es können alle Personen oder Institutionen nominiert werden, die gegen den Datenschutz und...

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Datum: 

30.06.2004 15:13:57 / newsbyteNews


In der Schweiz findet der Wettbewerb dieses Jahr bereits zum fünften Mal statt. Die Nomination der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch das Publikum. Es können alle Personen oder Institutionen nominiert werden, die gegen den Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre verstossen. Nach einer Vorprüfung durch das Organisationskomitee werden die Nominationen einer unabhängigen Jury vorgelegt. Neben Negativpreisen in den Kategorien Staat, Business, Telekommunikation und dem legendären «Lebenswerk-Award» für lebenslange, besonders hartnäckige Schnüffeltätigkeit wird mit dem «Winkelried-Award» auch lobenswerter Widerstand *gegen* Überwachung und Kontrolle ausgezeichnet. Die Auswahl dieses einzigen Positivpreises erfolgt durch das Publikum anlässlich der Preisverleihung. Die Preise werden jeweils im Herbst verliehen, dieses Jahr zum ersten Mal in der Zentralschweiz: Die feierliche Zeremonie findet am Samstag, den 16. Oktober in Emmen (LU) statt - als Bestandteil des neuen Festivals "pulp - plattform für digitale kulturen" (15.-17. Oktober 2004). Im Organisationskomitee der fünften Schweizer «Big Brother Awards» engagieren sich neben //syndikat die «Swiss Internet User Group SIUG», das «Archiv Schnüffelstaat Schweiz» und das Zürcher Kulturzentrum «Rote Fabrik». Unterstützt wird die Aktion u.a. vom Verein «trash.net». Als weitere Neuerung stellt die Medienpartnerin «WOZ - Die Wochenzeitung» jeweils am Ende jedes Monats besonders lobenswerte Nominationen vor. Den Anfang machten im Juni die Erkennungsdienste der Kantonspolizeien von St. Gallen und Zürich. Sie nahmen bei Personenkontrollen bei «erkennungsdienstlichen Behandlungen» DNA-Proben, um genetische Profile zu erstellen. Nach geltendem Recht dürfen DNA-Proben aber nur bei Straftaten entnommen werden, die ausdrücklich in einem Deliktkatalog aufgelistet sind. Bis zum 31. August können noch Nominationen abgegeben werden.



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