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Registrierungspflicht für Prepaid-Kunden

Das Parlament hat letztes Jahr beschlossen, eine Registrierungspflicht für Prepaid-Karten einzuführen. Laut Gesetz müssen alle Mobilfunkanbieter mindestens zwei Jahre lang über die Kunden ihrer Prepaid-Produkte Auskunft geben können. Damit müssen...

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30.06.2004 09:44:17 / newsbyteNews


Das Parlament hat letztes Jahr beschlossen, eine Registrierungspflicht für Prepaid-Karten einzuführen. Laut Gesetz müssen alle Mobilfunkanbieter mindestens zwei Jahre lang über die Kunden ihrer Prepaid-Produkte Auskunft geben können. Damit müssen sich ab 1. Juli 2004 alle Käufer beim Erwerb einer Prepaid-Karte bei Swisscom Mobile registrieren lassen. Kunden, die ihre NATEL easy-Karte seit dem 1. November 2002 in Betrieb genommen haben, müssen sich nachregistrieren lassen. Durch diese Massnahmen wollen die Behörden den Missbrauch von Prepaid-Karten einschränken. Zur Verifizierung ist ein Ausweis in Form eines gültigen Reisepasses, einer Identitätskarte oder eines anderen für den Grenzübertritt in die Schweiz zulässigen Reisedokumentes erforderlich. Neben den Personalien der Kundinnen und Kunden muss Swisscom Mobile die Art des Ausweises und die Ausweisnummer erfassen.



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