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Datum: |
23.06.2004 19:31:32 / newsbyteNews |
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Der Bundesrat hat heute die Verordnung zur Registrierung der Prepaid-SIM-Karten abgesegnet und dabei die Frist für bestehende Kunden auf den 1. November 2002 festgesetzt. Wer seit damals eine Prepaid-SIM-Karte für sein Handy kaufte, wird von seinem Mobilfunkprovider zur Registrierung aufgefordert. Unterbleibt diese Registrierung, muss der Provider die Sim-Karte sperren lassen. Für neue Prepaid-SIM-Karten gilt die Regelung ab dem 1. August. Die Identifikationspflicht bei Prepaid-Karten ist umstritten, weil gerade die SIM-Karten oft über Monate hinweg nicht genutzt werden und auf einmal dann nicht mehr funktionieren, wenn jemand das Handy wieder einmal nutzen wil. Die ganze Umstellung wird bis Oktober laufen, dann werden die SIM-Karten gesperrt, die noch nicht registriert sind.
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