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Datum: |
16.06.2004 19:51:31 / newsbyteNews |
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Ein privater Händler von Büchern muss soich in Zukunft an die Buchpreisbindung halten, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Dienstag. Ein Berliner Journalist hatte regelmässig Bücher auf eBay versteigert, dabei wurden regelmässig die Ladenpreise unterboten. Dagegen hatte ein Buchhändler aus Darmstadt wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt und nun Recht bekommen. Die Buchpreisbindung gilt laut Gericht nicht nur für Händler, die gilt für alle, die regelmässig Bücher geschäftsmässig verkaufen. Der mit den Rezessionsexemplaren der Redaktion handelnde Journalist muss sich deshalb in Zukunft an die Ladenpreise halten. Das Gericht betonte, dass gebrauchte Bücher und gelesene von selten handelnden Verkäufern vom Preisdiktat verschont werden können.
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