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06.06.2004 11:29:40 / newsbyteNews |
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Wenn der Dienst für besondere Aufgaben (DBA) des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) von den Mobilfunkanbietern und Telefongesellschaften Verbindungsdaten zu bestimmten Kunden verlangt, können sich diese nicht dagegen wehren. Bei einem solchen Vorgang in der Westschweiz verweigerten sich die Mobilfunkanbieter, wurden nun aber vom Bundesgericht dazu verknurrt, die Daten jeweils zu liefern. Laut Bundesgericht können sich die Mobilfunkanbieter nur gegen die technische Machbarkeit der Ueberwachung und nicht gegen die Ueberwachung selbst wehren. Dieser Entscheid ist, obwohl rechtlich verbindlich, dennoch sehr fragwürdig. Das Bundesgericht überlässt damit dem DBA die Verantwortung über Telefonüberwachungen. Das DBA kann somit nun Ueberwachungsmassnahmen anordnen, sofern die kantonalen Gesetze keine rechtlichen Hindernisse darstellen, welche die Mobilfunkanbieter vorbringen können. Die Mobilfunkanbieter sind damit reine Befehlsempfänger des DBA und das ist rechtlich doch sehr fragwürdig. Zwar muss nach Schweizer Recht der Ueberwachte nach abgeschlossener Ueberwachung informiert werden, die nachträgliche Klage vor Gericht wegen Unrechtmässiger Ueberwachung macht die Ueberwachung aber nicht rückgängig. Laut Monika Walser von Sunrise öffnet der Entscheid des Bundesgerichts die Mobilfunknetze für die staatlichen Behörden, der Mobilfunkanbieter muss tun, was ihm aufgetragen wird. Swisscom-Pressesprecher Christian Neuhaus bedauerte gegenüber der SDA, dass mit dem Bundesgerichtsurteil noch vieles offen ist, insbesondere die Frage der Rechtmässigkeit solcher «fishing expeditions» wurde gar nicht beantwortet. Auch die Finanzierung der Ueberwachung wurde nicht geregelt.
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