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01.06.2004 13:51:12 / newsbyteNews |
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Die Online-Gewerkschaft //syndikat ist neue Mitorganisatorin der «Big Brother Awards Schweiz». Seit dem Jahr 2000 verleiht das Komitee «Big Brother Awards Schweiz» jeweils im Herbst Preise an Personen und Institutionen, die das Recht auf Privatsphäre verletzen. Im Rahmen der Tätigkeit als Online-Gewerkschaft ist //syndikat regelmässig mit dem Datenschutz-Missbrauch am Arbeitsplatz konfrontiert und neu will man diesen auch anprangern. Stellvertretend für eine Reihe von Fällen, in denen der E-Mail-Verkehr von Angestellten überwacht wurde, nominiert //syndikat die Stadtpolizei Zürich für die E-Mail-Überwachung ihrer Beamten. //syndikat betrachtet es als besonders stossend, wenn sogar der Staat damit beginnt, ungeachtet seiner eigenen Gesetzgebungen, seine Mitarbeiter zu überwachen. Die Polizeivorsteherin Esther Maurer wollte zu dem Vorfall nicht Stellung nehmen. Der Datenschutzbeauftragte der Stadtpolizei Zürich, Robert Soós, betonte gegenüber //syndikat, dass es sich bei der Überwachung von missliebigen Polizisten "klar um eine polizeiliche Angelegenheit handelt".
Trotzdem ist die verdeckte E-Mail-Überwachung aber illegal: Arbeitgeber dürfen den Inhalt von als privat gekennzeichneten oder erkennbaren E-Mails nicht lesen. Dies gilt sogar dann, wenn die private Nutzung von E-Mail laut Nutzungsreglement verboten ist. Eine systematische und insbesondere inhaltliche Überwachung von E-Mails ist verboten. Vorbehalten bleiben Stichproben aufgrund eines konkreten Verdachts, sofern diese den Angestellten im Voraus mitgeteilt werden.
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