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23.05.2004 11:33:30 / newsbyteNews |
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Zum 1. Mai 2004 führte der Mobilfunkprovider E-Plus spezielle Tarife für Kunden ein, die ihren Vertrag online abschliessen. Die Tarife "Privat Tarif Plus Web" und "Time & More 60 Web“ entsprechen in etwa den regulären Normaltarifen, besitzen aber noch einige kleine Zusatzfeatures und können somit nur Online abgeschlossen werden. Der Kunde bekommt seine monatliche Rechnung nur über das Internet zugestellt, die er dann bezahlen muss. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen weisst E-Plus aber darauf hin, dass solche Onlinerechnungen unverbindlich sind, da sie nur eine Kopie der Rechnung und kein Original sind. Die Online-Rechnung sei rechtlich unverbindlich und erfülle daher nicht die gesetzlichen Anforderungen der Aufbewahrung, Dokumentation u. ä.. Weiterhin könne die Online-Rechung in einem Rechtsstreit nicht als Beweismittel genutzt werden und es sei auch nicht möglich, eine Online-Rechnung steuerlich geltend zu machen. "Trotz all dem ist der Kunde jedoch zur Begleichung der Rechnung verpflichtet“, so ein Rechtsanwalt. "Denn wenn bei rechtlich unverbindlichen Rechtsgeschäften ein Entgelt vereinbart wurde, so ist immer von einem Rechtsbindungswillen auszugehen“. Fraglich ist aber, warum E-Plus einerseits mit günstigen Tarifen wirbt, andererseits aber Interessenten kurz vor Vertragsabschluss durch einseitig verpflichtende Nebenbedingungen verschreckt. (hoe)
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