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Wenn alte Strafen nie verjähren

Die Tatsache, dass Strafregistereinträge in elektronischen Verzeichnissen lange erhalten bleiben, erregt bei amerikanischen Datenschützern zunehmend Besorgnis. Selbst Bagatellverfahren wie Ladendiebstahl werden z.T. bei US-Gerichten lange über die...

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13.05.2004 10:42:18 / newsbyteNews


Die Tatsache, dass Strafregistereinträge in elektronischen Verzeichnissen lange erhalten bleiben, erregt bei amerikanischen Datenschützern zunehmend Besorgnis. Selbst Bagatellverfahren wie Ladendiebstahl werden z.T. bei US-Gerichten lange über die gesetzlich vorgeschriebene Frist von einem Jahr hinaus elektronisch in öffentlichen Registern gespeichert. Dies kann sich besonders gravierend auf die Arbeitssituation auswirken, wenn etwa uralte Jugendsünden vom Arbeitgeber wieder ausgegraben werden können. Gemäss einer Studie der Society for Human Resource Management checken heute 80 % aller Arbeitgeber den Vorstrafen-Background von Stellenbewerbern - nachdem dies elektronisch so einfach möglich ist. 1996 waren dies nur 51 % aller US-Arbeitgeber. (pol)



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