|
Details:
Datum: |
29.04.2004 08:57:47 / newsbyteNews |
|
Das Landgericht München hat in einem Urteil einen Dialer-Kunden zur Zahlung von 5844 Euro verurteilt, weil der Kunde sehr wohl über Dialer-Einwahl Bescheid wusste. Grundlage des inzwischen seltenen Urteils ist die Sperrung aller 0190-Rufnummern des Providers M'net in München, der damit die Kunden schützen wollte. Der Kunde hatte explizit die Freischaltung der Dialer-Nummern verlangt, deshalb wurde ihm der Gebrauch von solchen Nummern gestattet. Wenige Wochen nach der Freischaltung begann der Kunde mit der Einwahl auf 0190-Rufnummern auf der Zugangseinwahl von gratis-zugang.de, die aber kostenpflichtig war. Der Zugang schaltete Erotikangebote frei, die ganz klar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Kosten auswiesen. Es stand dort auch, dass der Anbieter von gratis-zugang.de die bestehende Internetverbindung unterbricht und ein Dialer installiert wird. In den Monaten Oktober und November surfte der Kunde enorme 3174 Minuten lang über den Dialer und sollte somit 5'844 Euro an Verbindungsgebühren zahlen. Der Kunde weigerte sich, die hohe Rechnung zu zahlen, der Dialer habe sich selbst installiert und er sei davon ausgegangen, dass das Angebot sich von Sexwerbung finanziere. Das Landgericht folgte der Argumentation nicht, der Münchener muss die volle Summe aller Gebühren an seinen Provider zahlen, zuzüglich Zinsen.
|  |
 |
 |
Mehr Informationen:
Es sind keine weiterführenden Informationen zu diesem NewsEintrag verfügbar...
|