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Details:
Datum: |
19.04.2004 21:38:11 / newsbyteNews |
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Die französische Mediengewerkschaft SPMI zeigt sich "beunruhigt" über die Annahme eines Gesetzes, das die Anzeigefristen für Pressevergehen verändert. 1881 hatte der französische Gesetzgeber als Frist zur Anzeige eines Vergehens der Presse 3 Monate festgesetzt. Diese Frist begann zu laufen mit dem Tag, an dem die betreffende Information am Publikum zur Verfügung gestellt wurde. Im Rahmen der neuen Internet-Gesetze wollen die Politiker in Paris diese Frist nun ändern, so dass die drei Monate erst am Tage zu laufen beginnen, an dem die Information nicht mehr öffentlich verfügbar ist. Das SPMI sieht dazu in einem Communiqué die verfassungsmässige Freiheit der Meinungsäusserung gefährdet. (pol)
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