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23.03.2004 16:02:00 / newsbyteNews |
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Der Gesetzesentwurf zur Harmonisierung der Einwohner- und anderer Personenregister ist von den Kantonen, Parteien, Interessenverbänden und Organisationen sehr positiv aufgenommen worden. Vorläufig wird beim neu zu schaffenden Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohner- und Personenregister aber nun doch keine einheitliche Personennummer eingeführt. Der Bundesrat nimmt hier Rücksicht auf die datenschutzrechtlichen Bedenken der Datenschützer in der Schweiz. Durch die einheitliche Personenstamm-Nummer hätten Behörden, Unternehmen und Krankenkassen sehr gute Möglichkeiten, zentrale Register zu verknüpfen. Nun wird man in einem speziellen Bundesgesetz die Einführung und Regelung solcher Stamm-Nummern einführen, dazu wird dem Parlament im Herbst ein Entwurf vorgelegt.
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