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Bundesgericht verschiebt tieferen Interkonnektionspreise

Die von der Kommunikationskommission (ComCom) beschlossene und rückwirkend verfügte Preissenkung für Interkonnektionsdienste der Swisscom wird vorläufig nicht wirksam. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Swisscom anerkannt und der ComCom-Ents...

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16.03.2004 19:14:18 / newsbyteNews


Die von der Kommunikationskommission (ComCom) beschlossene und rückwirkend verfügte Preissenkung für Interkonnektionsdienste der Swisscom wird vorläufig nicht wirksam. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Swisscom anerkannt und der ComCom-Entscheidung einen vorläufigen Riegel vorgeschoben. Die Begründung ist mehr als seltsam, angeblich haben sich die Kläger MCI Worldcom und Sunrise zuwenig gewehrt gegen den Antrag der Swisscom, die rückwirkende Forderung von Rabatten von 25 bis 35 Prozent aufzuheben, bis das Verfahren beendet ist. Das Bundesgericht nimmt sich nun das Recht, alle verfahrensrechtlichen Fragen zu prüfen, wird aber zum Fall selbst keine abschliessende Stellung beziehen. Unter anderem müssen die Richter in Lausanne aber entscheiden, ob die ComCom zu ihrem Entscheid externe Berater beziehen durfte oder nicht. Die Parteien müssen sich nun zum Verfahren noch detailliert äussern und bis 19. April Stellung beziehen. Danach wird das Bundesgericht entscheiden, ob das Verfahren gültig ist oder nicht.



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