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Details:
Datum: |
15.03.2004 09:19:55 / newsbyteNews |
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Der deusche Bundesgerichtshof in Frankfurt hat eine Klage von Rolex gegen das deutsche Auktionshaus Ricardo.de geschützt, eine Auktionsbörse muss in Zukunft Markenrechtsverletzungen verhindern. Auf Ricardo.de waren gefälschte Rolex-Uhren versteigert worden, die auch als solche gekennzeichnet waren. Laut BGH steht das Auktionshaus in der Pflicht, die Angebote sporadisch zu prüfen, werde eine Markenverletzung bekannt weil gemeldet, ist man verplfichtet die Markenverletzung zu stoppen. Weil Ricardo nicht auf die Hinweise von Rolex reagierte, ist das Unternehmen nun vor Gericht gezerrt worden, Schadenersatz muss die Company aber keinen zahlen weil man selbst die Markenrechte nicht verletzte.
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