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Deutscher Bundesgerichtshof urteilt zu Gunsten der Verbraucher

Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat heute ein Urteil veröffentlicht, in dem erstmals klar festgehalten wird, dass Dialer-Gebühren nicht zu bezahlen sind. Laut Bundesgerichtshof müssen die Telefonkunden erhöhte Gebühren für 0190er- oder 0900er...

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05.03.2004 15:01:14 / newsbyteNews


Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat heute ein Urteil veröffentlicht, in dem erstmals klar festgehalten wird, dass Dialer-Gebühren nicht zu bezahlen sind. Laut Bundesgerichtshof müssen die Telefonkunden erhöhte Gebühren für 0190er- oder 0900er-Nummern nicht zahlen, wenn ein versteckter Dialer hinter der Verbindung steht. Laut Urteil tragen die Telefonnetzbetreiber das Risiko um die Gebühren, wenn diese von deren Kunden (den Dialer-Installateuren) illegal erhoben wurden. Die klagende Netzbetreiberin Berlikom hatte eine Kundin verklagt, weil 9000 Euro an Gebühren über ISDN angefallen waren, die die Kundin nicht zahlen wollte. Die Frau berief sich darauf, dass der Sohn einen illegalen Dialer herunterlud, dieser Dialer war aber nicht als solcher erkennbar. Der BGH stellte sich auf die Seite der Konsumentin, die Telefonbetreiberin bleibt auf ihrer Rechnung sitzen weil die Kunden die Sorgfaltspflicht nicht verletzt haben.



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