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02.03.2004 09:44:27 / newsbyteNews |
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Die kürzlich vom Gesetzgeber geschaffenen Voraussetzungen zur Nutzung von Aufzeichnungen im mündlichen Geschäftsverkehr nutzt nun die Speech2Rekord für ein neues Angebot. Weil oft die Beweisbarkeit dem mündlichen Vertrag im Wege steht, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu umfangreichen Verfahren. Neu erlaubt der Gesetzgeber die Aufzeichnung von Gesprächen über Telefon, wenn diese im Geschäftsverkehr stattfinden. Ab dem 1. März 2004 gilt der neue Art. 179quinquies 1, mit dem Aufzeichnungen erlaubt sind, die Telefonate und auch Vorortgespräche enthalten. Die neu gegründete little red hood gmbh hat sich zum Ziel gesetzt, Aufzeichnungen dauerhaft zu sichern. Jedermann kann sich mit wenigen Tastendrücken ab einem PC oder einem Telefon seinen eigenen speech2record-account einrichten und dann sofort nutzen. Der Service wird in einem Hochsicherheitsrechenzentrum auf modernster, hochverfügbarer Infrastruktur
betrieben. Die Leistungsmerkmale und die initialen Preise des Services liegen bei 1,95 Franken pro Minute. In diesem Preis ist alles enthalten, auch die 6 monatige Speicherung des aufgezeichneten Inhaltes.
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