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Details:
Datum: |
28.02.2004 12:08:09 / newsbyteNews |
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Ein kalifornisches Berufungsgericht hat entschieden, dass das Content Scrambling System (CSS) keinen Schutz als Handelsgeheimnis genießt. Damit ist der Vertrieb der entsprechenden Decodierungssofte DeCSS völlig legal. Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit der Filmindustrie gegen Andrew Brunner, der eine entsprechende DeCSS-Software 1999 auf den Markt gebracht hat. Die jetzige Entscheidung des Gerichtes basiert auf der "Freien Meinungsäusserung", dem obersten amerikanischem Grundrecht. /ntr/
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