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Bank darf bei Online-Banking korrigieren

In Deutschland hat das Kreditinstitut das Recht, Ueberweisungen im Onlinebanking auch nach Erledigung zu stoppen und auch nach Gutschrift zurück zu fordern, befand nun das Koblenzer Oberlandesgericht. Im konkreten Fall hatte ein Empfänger 16'000 E...

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27.02.2004 19:21:21 / newsbyteNews


In Deutschland hat das Kreditinstitut das Recht, Ueberweisungen im Onlinebanking auch nach Erledigung zu stoppen und auch nach Gutschrift zurück zu fordern, befand nun das Koblenzer Oberlandesgericht. Im konkreten Fall hatte ein Empfänger 16'000 Euro überwiesen bekommen, die Bank holte sich das Geld aber einige Zeit später wieder zurück. Der Kläger stellte sich auf den Standpunkt, das Geld sei gutgeschrieben und somit sein Eigentum, das Landgericht Koblenz vertrat die gleiche Auffassung, weil es sich um Konten zweier Kunden der gleichen Bank handelte. Trotzdem dürfe die Bank beim Onlinebanking auch nachträglich noch eingreifen, entschied das OLG, weil man bestimmte Kontrollabläufe eben später vornehme. Laut Gericht darf eine Bank beim Internetbanking intern Geld unter Vorbehalt übertragen und später prüfenm, ob das rechtens ist. Weil der Bundesgerichtshof noch nicht mit einem ähnlichen Fall beschäftigt war, kann der Kläger die Klage weiterziehen.



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