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11.02.2004 23:47:09 / newsbyteNews |
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Das gestern bekanntgebebene Nichteintreten auf die Revision des Fernmeldegesetzes schadet vor allem den Konsumenteninteressen, gibt sunrise heute zu Protokoll. Die Rückweisung des neuen Fernmeldegesetzes ist eine Rückweisung der Mitsprache auf der letzten Meile, just von der NR-Kommission aber vor Jahresfrist gefordert worden. Die vom Bundesrat beschlossene Liberalisierung der letzten Meile ist auch unter bisherigem Recht durchführbar, der Stopp im Nationalrat hat somit vor allem dort schadende Funktion, wo die Revision des Gesetzes wesentliche Verbesserungen für die Konsumenten/-innen in den Bereichen Datenschutz und Missbrauchsverhinderung gebracht hätte. Der Entscheid hat keinen direkten Einfluss auf die laufenden Verfahren im Zusammenhang mit der Öffnung der letzten Meile (darunter fallen der vollständig entbündelte und gemeinsame Zugang zum Teilnehmeranschluss, der schnelle Bitstromzugang sowie kostengünstigere Mietleitungen). Die heute bestehende Regelung genügt spätestens seit Inkrafttreten der neuen Fernmeldeverordnung am 1. April 2003 rechtlich vollauf. In dieser Frage sind sich denn auch der Bundesrat, die ComCom, das BAKOM sowie sämtliche Fernmeldedienste-Anbieterinnen mit Ausnahme der ehemaligen Monopolistin einig.
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