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Details:
Datum: |
15.10.2003 00:52:47 / newsbyteNews |
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Der schweizer Presserat hat bei der Beurteilung eines Falles von Gerichtsberichterstattung noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass Daten in elektronischen Archiven grundsätzlich im Original abgelegt werden müssen. Es besteht laut Presserat erhöhte Sorgfaltspflicht, wenn Artikel öffentlich archiviert werden, diese Sorgfaltspflicht umfasst die Stimmigkeit des Inhaltes. Der erhöhten Sorgfaltspflicht ist aber auch die Speicherung unterworfen, die Artikel müssen bei Korrektur klar als solche gekennzeichnet werden. Noch besser findet der Presserat eine Korrektur über einen neuen Artikel mit einem Querverweis, weil damit die Datensubstanz gesichert bleibt.
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