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Details:
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10.10.2003 09:25:05 / newsbyteNews |
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Die Untersuchung der Wettbewerbskommission gegen die Swisscom, beid er es um eine der Telefonrechnung beigelegte Werbung ging, wurde nun eingestellt und keine Sanktion ausgesprochen. Laut Weko ging es bei dem Einlageblatt in der Rechnung um eine Information an wechselwillige Kunden der Swisscom und nicht um Werbung für abgesprungene Kunden, die man zurück gewinnen wollte. Der kleine Unterschied ist massgeblich, weil die Swisscom einen Monat zuvor versprach, in Zukunft den abgesprungenen Kunden keine Werbung mehr zu senden, weil man damit einen Adressenvorteil aus der letzten Meile nutzen kann. Die Weko wird nun prüfen, ob es bei den Rechnungen der Swisscom zusätzliche Massnahmen braucht, um die Neutralität sicherzustellen.
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