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07.10.2003 21:27:53 / newsbyteNews |
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Der deutsche Rechtsanwalt Johannes Richard hat den Betroffenen von falschen Dialergebühren die Empfehlung gegeben, diese Gebühren nicht zu bezahlen. Die auf einer Telefonrechnung aufgeführten Kosten müssen von den Kunden klar erkannt werden, schreibt die PC-Welt nach einem Gespräch mit dem Anwlt, sonst kann man die Beträge bestreiten. Die üngste Gesetzesänderung bewirkt in Deutschland, dass die seit dem 15. August genutzten Dialer klar als solche gekennzeichnet sind und man der Einwahl über das Dialerprogramm mit klaren Worten zustimmte. Ein einfacher Klick auf einen Link genügt nicht mehr, um einem Anwender einen Dialer unter zu jubeln. Kommt hinzu, dass sich Anbieter von solchen Dialer-Programmen klar registrieren müssen und die Regulierungsbehörde die Anbieter jederzeit stoppen kann. Bei der Einwahl selbst muss man jederzeit aussteigen können und die Deinstallationsroutine muss erkennbar sein. Die Auflagen sind enorm, eigentlich sollte nun kaum mehr jemand unberechtigte Gebühren zahlen müssen. Fraglich nur, wann die Schweiz ein ähnliches Gesetz verabschiedet.
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