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07.10.2003 10:26:46 / newsbyteNews |
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Wie der Beobachter nach einem Hinweis im Newsletter des Zuger Datenschutzbeauftragten Rene Huber schreibt, haben die Zürcher Justizbehörden Jahrelang geschlampt. Jahre lang hatten sämtliche Mitarbeitende in den Bereichen Strafvollzug, Strafverfolgung und Opferhilfe undifferenziert Zugang zur Datenbank mit hochsensiblen Informationen. Egal ob Buchhalter oder SolzialarbeiterIn, jeder hatte freien Einblick in laufende und abgeschlossene Strafverfahren. Sogar 20 Jahre zurück liegende Fälle waren einsehbar. Die Justizdirektion hat nun versprochen, die Empfehlungen des Zürcher Datenschutzbeauftragten zu befolgen, der eine differenzierte Zugriffsberechtigung umgesetzt sehen will und zusätzlich werden auch die Löschfristen neu definiert und geordnet. Wie Rene Huber weiters schreibt, hat die Justizdirektion Zürich aber eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht, weil der "Beobachter" von dem ganzen Fall gar nichts hätte erfahren dürfen.
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