|
Details:
Datum: |
01.10.2003 16:20:55 / newsbyteNews |
|
Das Zürcher Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Zürich bestätigt, mit dem der ehemalige ETH-Assistenzprofessor Thomas Stricker freigesprochen wurde. Am 10. September 2002 entschied das Gericht in Zürich, Stricker habe keine Propaganda betrieben und nicht gegen das Antirassismusgesetz verstossen, nur weil er innerhalb der ETH-Webseiten einen Link auf eine Webseite mit rechtsradikalen Inhalten setzte. Das Obergericht kritisierte die Anklage mit deutlichen Worten, weil die Klage gegen den Professor als Exempel aufgebaut worden war, das schlecht geeignet war. Stricker war vor Jahresfrist freigesprochen worden, weil es nicht zumutbar ist, alle Links auf einer verlinkten Webseite zu prüfen und deshalb keine Straftat vorliegen kann. Weil Stricker mit dem Link vor allem eine Diskussion gegen Zensur im Internet in Gang bringen wollte, ist die ganze Thematik recht gut beachtet worden. Der Professor ist inzwischen arbeitslos, sein Verteidiger forderte deshalb eine Genugtuung von 60'000 Franken und 200'000 Franken Schadenersatz.
|  |
 |
 |
Mehr Informationen:
Es sind keine weiterführenden Informationen zu diesem NewsEintrag verfügbar...
|