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Wegen Pornomail darf man nicht fristlos entlassen

Das Schweizer Bundesgericht hat in einem Fall eines 26-jährigen Sachbearbeiters in einer Berner Firma entschieden, dass die Entlassung aufgrund eines Porno-Mails zu Unrecht erfolgte. Die Firma hatte eine frsitlose Kündigung ausgesprochen, die nich...

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Datum: 

01.10.2003 13:31:02 / newsbyteNews


Das Schweizer Bundesgericht hat in einem Fall eines 26-jährigen Sachbearbeiters in einer Berner Firma entschieden, dass die Entlassung aufgrund eines Porno-Mails zu Unrecht erfolgte. Die Firma hatte eine frsitlose Kündigung ausgesprochen, die nicht haltbar ist, befand das Bundesgericht. Der ehemalige Angestellte erhält nun 26'000 Franken Entschädigung, die man aber nicht als Aufmunterungsprämie ansehen darf. Der Mann handelte nicht rechtens, meinten frühere Instanzen und auch das Bundesgericht, vor der fristlosen Entlassung hätte man aber eine Warnung aussprechen müssen. Zudem sandte der Mann das Mail nur einem Bekannten, der ebenfalls solche Mails versendete. Etwas anderes wäre es, wenn das Mail breiter gestreut würde oder der Mann eine Vorgesetzten-Stellung inne hat. Dann ist die sofortige Entlassung rechtens.



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