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Bundesgericht bestätigt Strafe für Registrierung von bundesgericht.ch

Das Bundesgericht hat eine Busse von 2000 Franken für den Geschäftsführer der Luzerner Cyber Surf GmbH bestätigt, die sich die Internetadresse www.bundesgericht.ch registrieren liess. Das höchste Gericht der Schweiz hatte zunächst vergeblich die A...

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29.09.2003 14:51:09 / newsbyteNews


Das Bundesgericht hat eine Busse von 2000 Franken für den Geschäftsführer der Luzerner Cyber Surf GmbH bestätigt, die sich die Internetadresse www.bundesgericht.ch registrieren liess. Das höchste Gericht der Schweiz hatte zunächst vergeblich die Abtretung der Adresse verlangt, nach Erhalt von hohen Forderungen aber Anzeige wegen unlauteren Machenschaften gemacht. Das zuständige Amtsstatthalteramt Hochdorf hat den Besitzer des Unternehmens der Verletzung des eidgenössischen Wappenschutzgesetzes schuldig gesprochen, er masste sich einen Namen an, der ihm nicht gehört. Neben dem Amtsgericht hat auch das Obergericht Luzern das Urteil bestätigt, zuletzt sprach sich auch das Bundesgericht Recht zu.



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