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Datum: |
25.09.2003 22:50:47 / newsbyteNews |
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Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom hat heute mitgeteilt, dass sie die Anträge von sunrise für vorsorgliche Massnahmen im Zusammenhang mit den Interkonnektions- gesuchen für Mietleitungen und den schnellen Bitstrom-Zugang abgelehnt hat. Das Interkonnektionsgesuch von sunrise für entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss (Entbündelung der letzten Meile) ist davon nicht betroffen. Swisscom kann wie bisher einen wirksamen Wettbewerb im Bereich der Mietleitungen und der Breitbanddienste weitgehend verhindern - dies zu Lasten der Schweizer Wirtschaft und der Schweizer Konsumenten/ -innen. Die ComCom begründet ihren negativen Entscheid mit einem kürzlich gefällten Bundesgerichtsentscheid in Sachen Teleclub vs. Cablecom. Dort wurden die von der Wettbewerbskommission gewährten vorsorglichen Massnahmen als unzulässig bezeichnet, da sie gewissermassen den Endentscheid vorwegnehmen würden.
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