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Details:
Datum: |
12.09.2003 07:38:22 / newsbyteNews |
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In dem Verfahren gegen Christine Hoberg ging es um die Falschbuchung von Ausgaben in Höhe von 3,3 Millionen Dollar im April 2000. Dadurch wurde das Unternehmens-Quartalsergebnis um diesen Betrag zu hoch ausgewiesen, was immerhin 15 Prozent ausmachte. Nvidia hatte mit einem Lieferanten ausgehandelt, dass sie einen günstigeren Einkaufspreis erhalten, der durch später überhöhte Einkaufspreise wieder ausgeglichen werden sollte. Gebucht wurde der günstige Einkaufspreis, aber keine Rückstellung für die zukünftigen überhöhten Preise. Christine Hoberg zahlt eine Vergleichssume von 671,700 Dollar, ohne dass sie eine Schuld anerkennen muss. /ntr/
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