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Datum: |
08.09.2003 16:00:26 / newsbyteNews |
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Wie die NZZ am Sonntag gestern berichtete, sind die SChweizer Ermittler in Sachen Ermittlungstaktik schon oft dazu übergegangen, illegale Hackermethoden anzuwenden, um einen Computer von Verdächtigen zu knacken. Immer wieder wurden in Verfahren PCs von Verdächtigen Personen mit trojanischen Pferden und Wanzen ausgestattet, mit denen man Passwörter und Datenverkehr sowie Dateninhalt begutachten kann. Das ist nicht unumstritten, weil die Ermittlungsbehörden dafür keine gerichtliche Erlaubnis haben können weil die rechtliche Grundlage für solch eine Vorgehensweise fehlt. In der Schweiz dürfen nur Mails über CH-Provider und jünger als 6 Monate überhaupt zur Untersuchung herangezogen werden, schreibt die NZZ als rechtliche Basis. In schwierigen Fällen und dringendem nicht anders klärender Verdacht soll es schon oft zu dieser Hacker-Ueberwachung gekommen sein, eine Aufklärung dazu verweigern die Behörden aber. Weil das Computerhacken heimlich passiert, können die Verdächtigen sich nicht dagegen wehren und eine Versiegelung oder Einsprache gegen die Untersuchung ist nicht möglich. Der Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger (Uni Zuerich) ist ganz klar der Ansicht, dass die verdeckte Computerfahndung illegal ist, solange der Gesetzgeber diese nicht regelt und explizit gestattet und die rechtliche Grundlage schafft.
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