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Datum: |
26.08.2003 08:08:34 / newsbyteNews |
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Der Oberste Gerichtshof von Kalifornien hat entschieden, dass das Posten von DeCSS-Software mit der man den DVD-Kopierschutz bei Filme knacken kann, nicht unter dem Schutz der freien Meinungsäusserung steht. In einer einstimmigen Entscheidung lehnte das Gericht in letzter Instanz den entsprechenden Antrag eines Programmierers aus San Francisco ab. Der Gerichtshof hat das Verfahren an das vorangegangene Berufungsgericht zurückverwiesen, das jetzt entscheiden muss, ob sich bei CSS um ein Handelsgeheimnis handelt. Die Verbraucherorganisation EFF hatte schon vorher argumentiert, dass DeCSS kein Geheimnis mehr sei, weil der Code inzwischen sogar schon auf T-Shirts abgedruckt sei. /ntr/
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