|
Details:
Datum: |
22.08.2003 10:15:01 / newsbyteNews |
|
Die Swisscom hat vor der Rekurskommission der UVEK ihren Rekurs wegen der Verurteilung wegen Missbrauch von Kundendaten nicht durchbekommen. Die Swisscom hatte Kundendaten von Kunden der Mitbewerber speziell angeschrieben und gelangte nur durch das Monopol auf der letzten Meile in den Besitz der Daten. Deshalb ist die Rekurskommission unisono einer Meinung mit dem Bakom, dort wurde Swisscom schon mit einer Strafe belegt. Weil das BAKOM Swisscom bereits Ende 2002 untersagt hatte, diese Daten zu verwenden, ist eine Verwendung unrechtmässig. Die Swisscom prüft nun den Weiterzug der Angelegenheit ans Bundesgericht und überlegt zudem, ob man die Strafe von 1,5 Millionen Franken akzeptiert, die das REKO nun sprach.
|  |
 |
 |
Mehr Informationen:
Es sind keine weiterführenden Informationen zu diesem NewsEintrag verfügbar...
|