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Kunde wehrt sich vor Gericht gegen DSL-Vertragskündigung

Das Landgericht München hat der Deutschen Telekom nun mittels einstweiliger Verfügung verboten, einem Kunden den DSL-Anschluss zu kündigen. Die Telekom hat den 3,6 Millionen DSL-Kunden in der Juli-Rechnung mitgeteilt, dass die Leistung der DSL-Ans...

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Datum: 

18.08.2003 08:32:02 / newsbyteNews


Das Landgericht München hat der Deutschen Telekom nun mittels einstweiliger Verfügung verboten, einem Kunden den DSL-Anschluss zu kündigen. Die Telekom hat den 3,6 Millionen DSL-Kunden in der Juli-Rechnung mitgeteilt, dass die Leistung der DSL-Anschlüsse verändert wird und dadurch die Preise angehoben werden können. Der Kunde ging daraufhin vor Gericht, wo ganz klar zu seinen Gunsten entschieden wurde. Unter anderem auch, weil die Telekom ein Monopol hat, darf sie nun die Aenderungskündigung nicht durchziehen.



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