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Distefora geht in Konkurs oder Sanierung

Nachdem die Zwischenbilanz der Gesellschaft eine Überschuldung aufweist, hat der Verwaltungsrat der Distefora Holding AG beim zuständigen Konkursrichter des Bezirksgerichts Meilen die Überschuldung der Gesellschaft im Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR...

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Datum: 

04.08.2003 18:11:17 / newsbyteNews


Nachdem die Zwischenbilanz der Gesellschaft eine Überschuldung aufweist, hat der Verwaltungsrat der Distefora Holding AG beim zuständigen Konkursrichter des Bezirksgerichts Meilen die Überschuldung der Gesellschaft im Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR angezeigt und die Bücher der Gesellschaft (Bilanz) deponiert. Gleichzeitig stellt der Verwaltungsrat ein Begehren um Konkursaufschub (Art. 725a Abs. 1 OR), um eine Sanierung der Gesellschaft zu ermöglichen. Damit hat der Rechtsanwalt Johann-Christoph Rudin die an einer Pressekonferenz angekündigten Tatsachen wahrgemacht, er amtiert derzeit als alleiniger Verwaltungsrat des Unternehmens. Es wird derzeit erwartet, dass der bereits seit März ausgesetzte Aktienhandel komplett erlischt und die Aktie dekotiert wird. Genehmigt der Richter die Anträge, wird Distefora unter Zwangsverwaltung gestellt. Damit könnten die Aktionäre eventuell Brosamen aus einer Schadenersatzklage gegen frühere Organe oder einer Fortführung der Gesellschaft erhalten.



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