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Datum: |
14.07.2003 14:40:16 / newsbyteNews |
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Das Bundesgericht hat in einem wichtigen Entscheid die Einsprachen von Anwohnern bei geplanten Mobilfunkanlagen legitimiert. Sobald die Strahlung zehn Prozent des Anlagegrenzwertes überschreiten könnte, ist eine Klage und Einsprache grundsätzlich möglich. Mit dem Urteil wird ein Entscheid des Luzerner Verwaltungsgericht aufgehoben, der Bewohnern der Gemeinde Meggen die Legitimation zur Beschwerde-Erhebung abgesprochen hatte. Das Luzerner Gericht hatte angenommen, die Anlage in der Landwirtsschaftszone strahle nicht genügend weit und wies die Einsprachen der weiter weg liegenden Einwohner allesamt ab. Das Bundesgericht hält fest, dass alle Anwohner im Bereich des definierten Umkreises einspracheberechtigt sind, ungeachtet der tatsächlichen Strahlung auf ihrem Grundstück. Der Fall muss in Luzern nun neu beurteilt werden.
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