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Switch verrechnet Domainweitergabe als Neuanmeldungen

Seit Anfang März wird bei der Switch die neue AGB angewandt, nach der eine Halterveränderung von Domainnamen nicht einfach machbar ist. Bislang konnten Domainhalter einfach vom Anmelder verändert werden und wer im Besitze der Passwörter war, konnt...

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07.05.2003 15:46:08 / newsbyteNews


Seit Anfang März wird bei der Switch die neue AGB angewandt, nach der eine Halterveränderung von Domainnamen nicht einfach machbar ist. Bislang konnten Domainhalter einfach vom Anmelder verändert werden und wer im Besitze der Passwörter war, konnte die Domains auf den Halter einstellen, den man einstellen wollte. Nun ist alles anders, Domainhalter-Veränderungen sind nach den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr möglich. Möglich ist nur eine Neuanmeldung mit Einverständnis des alten Halters und diese kostet in der Regel 75 Franken pro Domainnamen. Ausnahmen sind Namensänderung bei Heirat, Umfirmierungen und Fusionen sowie Erbschaften nach Todesfall. Die einseitige Umänderung der Geschäftsbeziehung zu den bestehenden Domaininhabern hat man bislang nicht ganz wahrgenommen, es gibt auch viele Situationen wo sich Switch kulant zeigt und die Neuanmelde-Gebühr nicht verrechnet. Klar ist aber immerhin, dass die Switch auf Anraten des Preisüberwachers die Tarife senkte, mit der Aenderung der AGB einen Teil davon aber wieder aufhebt.



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