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Details:
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06.05.2003 11:14:18 / newsbyteNews |
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Die in früheren Jahren geführt Sperrliste mit geschmacklosen, ehrverletzenden und rechtswidrigen Domainnamen hat sich bei einer Aenderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nun als fast vollständig zur Freigabe tauglich erwiesen, schreibt die Switch heute in einer Mitteilung. Bislang wurden erneute Anträge für diese Domain-Namen automatisiert abgelehnt, die Anfrage selbst wurde aber nicht geprüft. Aufgrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen wurde bei der Überprüfung nun festgestellt, dass für die Mehrheit der bisher in der Sperrliste geführten Domain-Namen kein Verweigerungsgrund mehr besteht. Dabei ist ausschliesslich die Beurteilung des Domain-Namens, nicht aber der Inhalt von Websites ausschlaggebend. Diese Domain-Namen können ab sofort nach dem Prinzip "first come, first served" registriert werden. Wie bei gelöschten und wieder zur Registrierung frei gegebenen Domain-Namen publiziert SWITCH diese Domain-Namen nicht.
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