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02.05.2003 19:08:52 / newsbyteNews |
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Die im letzten Dezember erlassenen Sperrverfügungen einer Waadtländer Untersuchungsrichterin wurden nun vom Gericht in Lausanne als unzulässig abgewiesen. Grundlage der Zurückweisung ist der Rekurs einiger Schweizer Provider, die sich bei der Sperrverfügung vor allem auf die Rechtsunsicherheit berufen. Die meisten Internet Service Provider der Schweiz sind der Aufforderung zwar gefolgt, mittels gefälschten DNS Einträgen den Zugang zu den Websites http://www.appel-au-peuple.org/ und http://www.swiss-corruption.com/ zu verwehren, einige Provider haben sich aber am Rekurs beteiligt und heftig protestiert. Das Gericht in Lausanne hat nun im Sinne der Rekurrierenden entschieden, dass die Sperrverfügung mangels Rechtsgrundlage nicht zulässig war. Das Dossier wurde deshalb an die Untersuchungsrichterin zurückgewiesen.
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