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Details:
Datum: |
01.05.2003 23:15:09 / newsbyteNews |
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In Deutschland hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden, dass die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation zwei Netzbetreibern jeweils fünf Millionen Euro zurückzahlen muss, die diese als Gebühren zahlten. Die D2-Betreiberin Mannesmann/Vodafone und O2 haben die Rufnummernzuteilung als überteuert beklagt und die Regulierungsbehörde vor Gericht gezerrt. Das Gericht sah es ebenfalls als erwiesen an, dass die Rufnummernerteilung mit einem Preis des 444-fachen Verwaltungsaufwandes zu hoch berechnet wurde. Eine Gebühr in dieser Höhe sei relativ unglaubwürdig und gegen die Verfassung, fanden die RichterInnen.
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