|
Details:
Datum: |
01.05.2003 23:02:04 / newsbyteNews |
|
Aufgrund von zugegebenen Insidergeschäften hat ein ehemaliger Mitarbeiter des Softwareunternehmens CPU am gestrigen Mittwoch eine Geldstrafe von 8100 Euro kassiert. Das Landgericht Augsburg konnte das Verfahren abschliessen, weil der Vertriebsverantwortliche kurz vor Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung mit schlechten News noch schnell Aktien verkaufte. Der Gewinn von 31'000 Euro muss zurückgezahlt werden, zudem musste der Manager den Gewinn der Steuer angeben. Im gleichen Unternehmen stehen noch zwei weitere ehemalige Mitarbeiter vor Gericht, das ursprünglich gemeinsam gestartete Verfahren wurde aber getrennt, weil ein zweiter Manager und eine Vorstandssekretärin nicht geständig sind.
|  |
 |
 |
Mehr Informationen:
Es sind keine weiterführenden Informationen zu diesem NewsEintrag verfügbar...
|