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Verizon geht in die Berufung

Nachdem US-Bezirksrichter John Bates heute entschied, dass Verizon Nutzerdaten und Adressen von P2P-Nutzern nach Klage bekanntgeben muss, hat sich das Unternehmen nun direkt in die Berufung gestürzt. Verizon will alle Rechtsmittel ausschöpfen, um...

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26.04.2003 17:02:02 / newsbyteNews


Nachdem US-Bezirksrichter John Bates heute entschied, dass Verizon Nutzerdaten und Adressen von P2P-Nutzern nach Klage bekanntgeben muss, hat sich das Unternehmen nun direkt in die Berufung gestürzt. Verizon will alle Rechtsmittel ausschöpfen, um dem Urteil des Gerichtes zu entkommen. Konkret geht es um die Daten von zwei Anwendern, die Musikdateien getauscht haben und viel Schaden verursachten. Obwohl Richter Bates den Gedanken von Verizon, sich zum Schutz der Privatsphäre auf das First Amendment der US-amerikanischen Verfassung zu berufen, mit der die Freiheit der Rede garantiert wird, argumentiert die Musikindustrie mit dem Digital Millennium Copyright Act, der Urheberrechtsmissbrauch klar unter Strafe stellt. Richter Bates will nun dem Berufungsgericht zwei Wochen Zeit geben, das Urteil zu prüfen. Er setzte die Gültigkeit des Urteils solange aus.



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