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25.01.2003 21:11:08 / newsbyteNews |
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Debitel hat sich vor Gericht das Recht darauf erkämpft, die O2-Produkte ins Sortiment aufzunehmen. Das Landgericht München musste sich mit der Sache befassen, weil die beiden Unternehmen seit drei Jahren über den Vertrag streiten. Debitel versucht seit langem, die Produkte von O2 zu verkaufen, hatte diese gar einmal versucht anzubieten. Dabei beruft man sich auf den in Deutschland geltenden Telekommunikationsvertrag, der den freien Wiederverkauf vorsieht. O2 wollte sich dem Vertrag nicht beugen und deshalb ging man vor Gericht. O2 wurde nun vom Gericht nicht zur Zahlung von Schadensersatz für entgangene Gewinne verpflichtet und die Produkte die Debitel nun aufnehmen darf, werden von O2 im Preis bestimmt. Deshalb sieht sich O2 auch als Sieger im Verfahren in München, Debitel aber ebenso. Debitel ist nun als Wiederverkäufer zugelassen und wird sich beeilen, die Produkte auf den Markt zu schmeissen, O2 will aber vielleicht in die Berufung gehen.
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