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E-Mails mit obszönen Striptease-Inhalten sind verboten

Wie die Nachrichtenagentur SDA nun publizierte, hat das Bundesgericht eine bedingte Gefängnisstrafe von 15 Tagen bestätit, die ein Jurassier aufgrund von gefälschten Mails mit Striptease-Inhalten fasste. Der Jurassier hatte ein Mail mit erotischem...

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31.10.2002 13:09:32 / newsbyteNews


Wie die Nachrichtenagentur SDA nun publizierte, hat das Bundesgericht eine bedingte Gefängnisstrafe von 15 Tagen bestätit, die ein Jurassier aufgrund von gefälschten Mails mit Striptease-Inhalten fasste. Der Jurassier hatte ein Mail mit erotischem Striptease erhalten, dass angeblich von einem Büro für Frauenfragen stammte und für die Chancen junger Schulabgängerinnen im Berufsleben warb. Im Anhang entblätterte sich eine junge Malerin und zeigte dabei Brust und Genitalbereich. Verurteilt wurde der Jurassier, weil er das Mail an fünf Bekannte weitersandte und dabei den Absender der Leiterin des jurassischen Büros für Gleichstellung von Mann und Frau angab. Diese erhielt das Mail über einen Umweg auch, war aber gar nicht glücklich damit. Der wirkliche Absende wurde wegen Verbreitung von Pornografie und Ehrverletzung zu 15 Tagen Gefängnis bedingt und einer symbolischen Genugtuung von einem Franken an die Klägerin verurteilt. Als Strafverschlimmernd wertete das Bundesgericht den automatischen Ablauf der Bilderserie, der sich unfreiwilligen Betrachtern direkt öffnete.



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