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Das Bezirksgericht Zürich hat den ETH-Assistenz-Professor Thomas Stricker vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei gesprochen. Stricker wurde angeklagt, mit einer Verlinkung von Hass-Webseiten gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen zu haben. Das Gericht sprach den Angeklagten nun frei, weil die Links nicht von ihm selbst gesetzt wurden. Er kann laut Richterin nicht für Links auf Dokumente mit rechtsextremen Parolen zur Rechenschaft gezogen werden. Der Akademiker hatte seine ETH-Webseite mit Links versehen, die extra auch auf rechtsradikale Webseiten gingen. Damit wollte er Diskussionen rund um die Weblinks anfachen, wurde aber prompt angeklagt. Die Richterin sprach den Angeklagten nicht nur frei, sie sprach ihm auch eine Genugtuung von 30'000 Franken zu. Unbequem ist das Urteil der NZZ, der Professor wurde nämlich nur aufgrund eines Berichtes der NZZ angeklagt. Diese wiederum wurde von Stricker wegen Ehrverletzung angezeigt, einigte sich aber aussergerichtlich.
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10.09.2002 22:09:18 / newsbyteNews |
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