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Details:
Datum: |
06.08.2002 22:00:49 / newsbyteNews |
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In Deutschland sind in Zukunft die Mitglieder der freiwilligen Selbstkontrolle Mehrwertdienst e.V. (FST) verpflichtet, maximale 3 Euro als Gebühren für Klingeltöne und Logos zu verrechnen. Bislang galt ein individueller Minutentarif, den jeder selbst festlegen konnte, der aber ausgewiesen werden musste. Weil viele Jugendliche die Angebote nutzen hat das Hamburger Landgericht nun ein klares Urteil gefällt. Klingeltöne mit Preisen über 3 Euro sind nicht statthaft, wer in der FST sitzt, muss die Preise darunter setzen. Die Konsumentenschützer haben nun einen Angelpunkt für die Anbieter von teuren Tönen und Logos, diese werden mit Abmanungen rechnen müssen.
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