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Details:
Datum: |
06.05.2002 22:49:05 / newsbyteNews |
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Wer die Kolleginnen mit einem oder mehreren SMS sexuell belästigt, muss zwingend mit seiner Kündigung rechnen. Sofern man sich vor Wiederholung nicht sicher sein kann und der Fall gravierend ist, muss ein Arbeitnehmer auch mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn er Kolleginnen per SMS sexuell belästigt. Das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hat mit dem Urteil die fristlose Entlassung eines langjährigen Mitarbeiters in einem Unternehmen bestätigt, der sich einer 20-jährigen Auszubildenden mit rüdem Ton und unmissverständlichen Aufforderungen per SMS näherte.
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