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Deaktivierungsgebühren sind nicht gestattet

Der deutsche Bundesgerichtshof in Frankfurt hat klare Worte gegen die gängige Praxis von Mobilfunkanbietern gesprochen: Bei der Auflösung von Handy-Verträgen dürfen keine "Deaktivierungsgebühren" mehr verlangt werden. Der Verband der Verbraucherze...

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Datum: 

26.04.2002 11:28:57 / newsbyteNews


Der deutsche Bundesgerichtshof in Frankfurt hat klare Worte gegen die gängige Praxis von Mobilfunkanbietern gesprochen: Bei der Auflösung von Handy-Verträgen dürfen keine "Deaktivierungsgebühren" mehr verlangt werden. Der Verband der Verbraucherzentralen hatte gegen Talkline geklagt und in dem Musterprozess Recht erhalten. Laut Begründung der Kläger ist Vertragsauflösung absolut normal, da darf keine Gebühr anfallen.



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