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Virtuelle Kinderpornos nicht strafbar

Die Gesetzgebung in den USA ist seltsam, keine Frage. Nicht nur in Sachen Schadenersatz wo man bei Fehlern Millionen kassieren kann, auch in SAchen Prüderie gehen die Wellen immer wieder hoch. Allerdings nicht immer wie gewünscht, wie sich nun der...

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17.04.2002 13:30:11 / newsbyteNews


Die Gesetzgebung in den USA ist seltsam, keine Frage. Nicht nur in Sachen Schadenersatz wo man bei Fehlern Millionen kassieren kann, auch in SAchen Prüderie gehen die Wellen immer wieder hoch. Allerdings nicht immer wie gewünscht, wie sich nun der Justizminister zu Herzen nehmen muss. Kinderpornos sind in den USA in Zukunft nämlich erlaubt, solange bei der Produktion keine echten Minderjährigen beteiligt sind. Der oberste Gerichtshof der USA erklärte mit sechs zu drei Stimmen ein Gesetz gegen Kinderpornografie für verfassungswidrig. Die Formulierung ist es, die den Richtern nicht passte, das vage formulierte Gesetz hätte Verbote von Bildern berühmter Künstler ebenso betroffen wie Literatur und Abbildungen aus früheren und jetzigen Zeiten. In Comics oder computeranimierten Filmen können nun Kinder also misshandelt werden, bis die Gesetzgeber eine bessere Formulierung verabschieden. Zum Glück gibt es in einzelnen Staaten der USA noch schärfere Regeln, die anders formuliert sind. So kann ein STraftäter nicht automatisch mit Milde rechnen.



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