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15.04.2002 15:30:23 / newsbyteNews |
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Das Münchner Amtsgericht hat eine Klage gegen die Rechnung von 0190-Nummern abgewiesen, der Kläger wollte nicht zahlen weil er Sittenwidrige Angebote nutzte. Der Handy-Nutzer hatte gegen die Münchner Telefongesellschaft Viag Interkom geklagt, weil die 6150 Mark teuren Gespräche total gegen den Anstand verstossen haben. Wieso er so lange an der Strippe hing, wollte er dem Gericht nicht erklären und weshalb er die Nummern öfters anrief auch nicht. In der ersten und zweiten Instanz hatte der Sex-Telefonierer verloren, trotzdem liess er es auf eine neue Instanz ankommen, wo er sich in einer mündlichen Verhandlung bessere Rechte erhoffte. Der Richter redete dem Kläger aber ins Gewissen, dass er sich des Betrugs schuldig mache, wenn er die Klage laufen lasse obwohl er wisse, dass er die Sittenwidrigkeit mehrfach ausgenutzt habe. Der Kläger zog die Berufung dann zurück.
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