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10.04.2002 21:24:48 / newsbyteNews |
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Im Rechtsstreit um die Marke Explorer der Firma Symicron hat zwar vor einigen Monaten schon ein Berliner Gericht ein Urteil gegen den Anwalt und den Markeninhaber gefällt, in Bayern wurde das Urteil nun aber umgestossen. Zwar nicht direkt weil die beiden Gerichte ebenbürtig sind, der umstrittene Abmahnanwalt Freiherr von Grafenreuth konnte sich aber ein Gericht aussuchen, um den Fall neu beurteilen zu lassen. Die Richter haben in Bayern nun eine andere Auffassung vertreten, die Markenverletzung um die es im Streit ging, ist für die neuen Richter erheblich gewesen. Deshalb muss der Verletzer der Markenrechte auch die Abmahnkosten tragen, um die es schlussendlich ging. Weil die Speedlink GmbH zwischenzeitlich aber in Konkurs ging, werden die nun gestundeten Abmahnkosten im Rechtsstreit wohl verfallen. Weil das Berliner Urteil noch nicht rechstkräftig ist, muss man die Münchner Beurteilung mit Sorgenfalten betrachten, die Abmahnerei um angebliche Namensverletzungen wird in Deutschland weitergehen.
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